Ab 1. Juli 2022 kommt es beim Verpackungsgesetz zu wichtigen Änderungen, die Onlinehändler unbedingt berücksichtigen sollten.
In unserem Artikel behandeln wir daher, wen das Verpackungsgesetz denn genau betrifft, welche Änderungen es gegenüber der Verpackungsverordnung, bzw. dem VerpackG von 2019 umfasst und was Onlinehändler beachten müssen, damit sie nichts falsch machen, um nicht im schlimmsten Falle sogar mit einem Verkaufsverbot sanktioniert zu werden?
Zusammen mit unserem Partner Lizenzero haben wir für dich die wichtigsten Fakten zum Verpackungsgesetz zusammengefasst und geben dir zudem hilfreiche Tipps, die Du bei deiner E-Commerce-Logistik unbedingt beachten solltest.
Verpackungsgesetz 2021: Welche Ziele verfolgt es?
Mit dem Verpackungsgesetz von 2021 sollen im Sinne des Umweltschutzes folgende Ziele erreicht werden:
- Fairere Preisverteilung unter den Wettbewerbern
- Verringerung des gesamten Abfallabkommens
- Nachhaltigerer Kreislauf in der Verpackungswirtschaft
- Stärkung des Umweltschutzes
- Verwertung von Kunststoffverpackungen erhöhen
- Weniger pfandfreie Verpackungen
- Erhöhung der Recycling-Quoten
Die Recycling-Quote als entscheidender Maßstab des Verpackungsgesetzes
Oberstes Ziel des Verpackungsgesetzes ist eine Erhöhung der Recycling-Quote in zwei Phasen:
- Seit 2019: Erhöhung der Recyclingquoten um durchschnittlich 10-15% für alle Stoffe
- Seit 2022: Die Recycling-Quote soll für viele Stoffe bis zu 90% betragen (ausgenommen: Verbundstoffe und Kunststoffe)
Im Detail sollen die jeweiligen Recycling-Quoten wie folgt erhöht werden:
Material | Bisher | Seit 2019 | Ab 2022 |
---|---|---|---|
Glas | 75% | 80% | 90% |
Pappe, Papier und Kartonagen | 70% | 85% | 90% |
Eisenmetalle | 70% | 80% | 90% |
Aluminium | 60% | 80% | 90% |
Verpackungen von Getränken | 60% | 75% | 80% |
Sonstige Verbundverpackungen | 60% | 55% | 70% |
Kunststoffe | 36% | 58,5% | 63% |
Betrifft mich das Verpackungsgesetz als Onlinehändler?
Sobald Du Verpackungen mit Ware befüllst, die dann am Ende als Abfall beim Endverbraucher in Deutschland anfallen, Bist Du dazu verpflichtet, den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes Folge zu leisten.
Damit sind alle Onlinehändler, die Ware auf dem deutschen Markt vertreiben, automatisch vom Verpackungsgesetz betroffen. Dabei sieht das VerpackG2 keine Freigrenzen vor: Egal, wie viel Du verschickst, wie viel Umsatz dein Unternehmen macht oder wie groß dein Unternehmen ist, für dich gilt das Verpackungsgesetz!
Welche Verpackungsarten sind vom VerpackG betroffen?
Zu Verpackungen heißt es im Paragraph 3 des Verpackungsgesetzes:
Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungsprozess reichen können (…).
Demnach fallen alle Materialien, die direkt oder indirekt mit dem Produkt und dessen Versand in Verbindung stehen unter die Bestimmungen des VerpackG2. Dazu gehören:
- Klebeband
- Diverse Füllmaterialien für den sicheren Versand
- Umkartons
- Versandverpackung von Onlineshops
- Produktverpackungen
- Dosen und Kartonagen
- Füllgläser
- Getränkepackungen
- Kork
Was sieht das Verpackungsgesetz vor?
Durch das Verpackungsgesetz ergeben sich für Onlinehändler Verpflichtungen in Hinblick auf ihre Versandverpackung, die sich auch auf deren gesamte Versandabwicklung auswirken.
Durch das Verpackungsgesetz kommen folgende Verpflichtungen auf Onlinehändler zu:
- Registrierungspflicht
- Systembeteiligungspflicht
- Datenmeldepflicht
- Pflicht zur Vollständigkeitserklärung
- Neue Pfand- und Hinweispflichten
- Rücknahmepflicht bei Transportverpackungen
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Verpflichtungen genauer ein, damit Du weißt, was sich dahinter verbirgt.
1. Registrierungspflicht durch Verpackungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2019 müssen sich Onlinehändler vor ihrer ersten Sendung in der Datenbank LUCID der “Zentrale Stelle Verpackungsregister” registrieren. Dort erhalten sie nach Eingabe ihrer Daten eine Registrierungsnummer zugeteilt. Diese Registrierungsnummer müssen sie bei der Beteiligung an einem dualen System, auch Verpackungslizenzierung genannt, angeben.
Die Registrierungspflicht gilt für alle Onlinehändler, dabei ist es egal wie hoch deren Versandvolumen ist. Onlinehändler, die sich nicht registrieren, dürfen keine Waren nach Deutschland versenden!
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gilt die Registrierungspflicht ab 1. Juli 2022 ausnahmslos für alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen. Das betrifft insbesondere den gewerblichen Bereich, in dem dann ebenfalls alle Verpackungen registrierungspflichtig werden – inklusive Transportverpackungen, die im Handel verbleiben und üblicherweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, oder Mehrwegverpackungen.
Zusätzlich sind ab 1. Juli 2022 auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen – also diejenigen, die bspw. Tragetaschen, Pizzakartons oder Coffee-to-Go-Becher mit der zu übergebenden Ware befüllen – zur Registrierung verpflichtet.
Hinweis zu Serviceverpackungen: Eine Pflicht zur Mengenmeldung von Serviceverpackungen ist damit nicht verbunden und auch die Systembeteiligungspflicht kann weiterhin auf den Vorvertreiber delegiert werden, nicht jedoch mehr die Registrierungspflicht.
Folgende Daten musst Du für die Registrierung in LUCID bereithalten:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten
- Angabe einer vertretungsberechtigten Person
- Nationale Kennnummer des Herstellers
- Markenname, unter dem der Hersteller die Verpackung in den Handel einbringt
- Erklärung, dass Beteiligung an einem dualen System erfolgt
- Erklärung, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen
Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfolgt rein elektronisch und ist für dich kostenfrei!
2. Systembeteiligungspflicht
Onlinehändler sind dazu verpflichtet, sich an einem sogenannten “dualen System” zu beteiligen, das bundesweit die Rücknahme, Sortierung und das Recycling der Verpackungsmaterialien durchführt. Bei der Systembeteiligung musst Du deine persönliche Registrierungsnummer mitangeben.
Für die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen, wie zum Beispiel Produkt- oder Versandverpackungen, kannst Du dich schnell und unkompliziert über den Onlineshop Lizenzero beim dualen System Interseroh+ anmelden!
Offizielle Betreiber eines dualen Systems
Zur besseren Übersicht haben wir hier für dich eine Übersicht über alle Betreiber zusammengestellt, die aktuell dazu berechtigt sind, ein duales System zu verwalten:
- INTERSEROH+ GmbH
- BellandVision GmbH
- Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
- Landbell AG für Rückhol-Systeme
- Novenitz Dual GmbH
- PreZero Dual GmbH
- Reclay Systems GmbH
- Veolia Umweltservice Dual GmbH
- Zentek GmbH & Co. KG
3. Datenmeldepflicht durch Verpackungsgesetz
Durch das Verpackungsgesetz sind Onlinehändler außerdem dazu verpflichtet, alle Informationen, die sie an den Betreiber eines dualen Systems übermittelt haben, ebenso unverzüglich an die Zentrale Stelle weiterzugeben.
Folgende Angaben unterliegen der Datenmeldepflicht:
- Registrierungsnummer
- Material und Masse der genutzten Verpackungen
- Name des Anbieters, dessen dualen Systems Sie angehören
- Genauer Zeitraum der Systembeteiligung
Hinweis: Bei der Datenmeldepflicht handelt es sich um eine jährlich wiederkehrende Verpflichtung.
4. Pflicht zur Vollständigkeitserklärung
Wenn eine Schwelle für größere Mengen überschritten wird, muss zusätzlich zur Meldung an die Zentrale Stelle und das duale System eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abgegeben werden.
Die Pflicht zur Vollständigkeitserklärung ergänzt die Datenmeldepflicht. Durch sie sind Onlinehändler dazu verpflichtet, Angaben über die im letzten Jahr im Umlauf gepachtete Verpackungen zu machen.
Befreit von der Vollständigkeitserklärung sind alle Onlinehändler, die für Ihren Versand im letzten Kalenderjahr weniger als
- 80.000 kg Glas,
- 50.000 kg Papier, Pappe & Karton
- und 30.000 kg Eisen, Aluminium, Getränkekartonverpackungen und andere Verbundverpackungen genutzt haben.
Da es sich hierbei um Größenordnungen handelt, die nur bei Onlinehändlern mit recht großem Versandvolumen anfallen, dürften die meisten Onlinehändler von der Verpflichtung zur Vollständigkeitserklärung durch das Verpackungsgesetz nicht betroffen sein.
Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass die Vollständigkeitserklärung jedes Jahr fristgemäß bis spätestens 15. Mai elektronisch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu erfolgen hat.
Die ehemaligen Bestimmungen zur Vollständigkeitserklärung in der Verpackungsverordnung, nach der diese bis zum 1. Mai bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer zu erfolgen hatte, sind bereits seit dem seitt Januar 2019 gültigen Verpackungsgesetz hinfällig.
Falls Du nicht von der Vollständigkeitserklärung befreit bist, so musst Du Auskunft zu allen im vorherigen Jahr für den Versand genutzten Verkaufs- und Umverpackungen machen.
5. Pfand- und Hinweispflichten im Verpackungsgesetz
In Bezug auf Versandverpackung denkst Du als Onlinehändler bestimmt zuallererst an die Kartonage und das Füllmaterial. Doch versendet dein Onlineshop auch Lebensmittel wie Getränke? Dann sind auch die neuen Bestimmungen des Verpackungsgesetzes in Hinblick auf Pfand und Pfandhinweise für dich relevant!
Das Verpackungsgesetz schreibt eine Pfandpflicht in Höhe von mindestens 0,25 Euro pro Verpackung für folgende Getränke vor:
- Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure
- Mischgetränke mit einem Anteil mit Milcherzeugnissen (wie Molke) von mindestens 50%
Neben der Pfandpflicht obliegen Onlinehändler, die Getränkeverpackungen nutzen, ebenso der Hinweispflicht. Das bedeutet, Du musst auf deinen jeweiligen Produktseiten den Kunden darüber informieren, ob Du nicht wiederverwendbare Einwegverpackungen oder wiederverwertbare Mehrwegverpackungen nutzt.
6. Rücknahmepflicht
Die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind dazu verpflichtet, nachdem sie Verpackungen in den Verkehr gebracht haben, diese auch wieder zurückzunehmen. Dabei hat die Rücknahme am Ursprungsort oder in unmittelbarer Nähe zu erfolgen.
Die Rücknahme wird durch die dualen Systeme vollzogen, die die Sammlung unentgeltlich über Hol-, Bringsysteme oder einer Kombination sicherstellen müssen.
Bei nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen wie Transportverpackungen, die im Handel verbleiben, gilt ebenfalls schon lange eine Rücknahmepflicht, die jedoch nicht über die dualen Systeme abgewickelt wird, sondern über andere, eigens auf diesen Bereich spezialisierte Dienstleister beauftragt werden kann.
Ebenfalls neu geregelt durch die Novelle werden im Kontext der Transportverpackungen folgende Aspekte:
- Informationspflicht seit 3. Juli 2021: Endverbraucher müssen „durch geeignete Maßnahmen in angemessenem Umfang über die Rückgabemöglichkeit und deren Sinn und Zweck“ informiert werden – bspw. durch Beilagezettel oder den Aufdruck auf Lieferpapieren
- Nachweispflicht ab 1. Januar 2022: Hersteller und Vertreiber nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen über die Erfüllung der Rücknahme. Und Verwertungsanforderungen Nachweis führen
- Registrierungspflicht ab 1. Juli 2022: siehe oben bei 1.
Welche Kosten fallen durch das Verpackungsgesetz für mich als Onlinehändler an?
Aufgrund des Verpackungsgesetzes fallen für dich als Onlinehändler unvermeidliche Mehrkosten an, die Du in Form sogenannter Lizenzkosten an das duale System entrichten musst. Hier lohnt es sich, die unterschiedlichen Anbieter der Systeme zu vergleichen, denn dadurch kannst Du bares Geld beim Versand sparen!
Bei Anbietern wie beispielsweise Lizenzero können Onlinehändler ihre Versandverpackung besonders bequem, schnell und preisgünstig im dualen System Interseroh lizenzieren!
Die Lizenzkosten der jeweiligen Anbieter hängen wiederum von dem von dir genutzten Verpackungsmaterialien ab.
Was bedeutet das Verpackungsgesetz konkret für die Versandabwicklung von Onlinehändlern? – Drei Szenarien
Du kennst nun die wichtigsten Bestimmungen und Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes und kennst die wichtigsten Neuerungen durch die VepackG2 Novelle. Doch welche Folgen hat das Verpackungsgesetz für die verschiedenen Arten von Onlinehändlern? Welche weiteren Pflichten ergeben sich im Einzelfall?
Im Folgenden haben wir für dich 3 typische Szenarien skizziert, in denen denen das Verpackungsgesetz Onlinehändler vor jeweils recht unterschiedliche Herausforderungen stellt.
Szenario 1: Der Händler betreibt seinen eigenen Onlineshop
Hier ist der Fall recht klar: Mit einem eigenen Onlineshop ist es meist dessen Betreiber, der eine Versandverpackung mit einem Produkt befüllt und diese Einheit aus Ware und Verpackung anschließend an den Endkunden versendet.
Entsprechend ist er als sogenannter „Erstinverkehrbringer“ für die Lizenzierung der Versandverpackung verantwortlich.
Achtung: Sollte der Händler zugleich auch Hersteller der versendeten Waren sein und diese in Produktverpackungen füllen, ist er zusätzlich zur Versandverpackung auch für die Beteiligung der Produktverpackung verpflichtet.
Da sich die Höhe des Lizenzentgeltes stets nach der Menge und den Materialien der Verpackungen richtet, empfiehlt es sich, einmal gegenzuprüfen, wo Onlinehändler Verpackungsvolumina einsparen können, ohne dass der Produktschutz leidet. Lässt sich beispielsweise am Polstermaterial sparen? Oder kommen auch kleinere Kartons infrage?
Szenario 2: Der Händler arbeitet mit einem Fulfillment-Dienstleister zusammen
Unter „Fulfillment“ versteht die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die als Kontrollorgan des Gesetzes und damit als maßgebende Instanz zu dessen Auslegungen fungiert:
„dass ein Versandhändler für die Verpackung und Versendung einen Logistikunternehmer beauftragt. Dieser verpackt die Ware und versendet sie.“
Und damit wird es kompliziert:
Denn entgegen der eigentlichen Bestimmung des Lizenzierungspflichtigen als desjenigen, der eine Verpackung aktiv mit Ware befüllt, ist es hier nicht der Logistiker, der die Verpackungen lizenzieren muss, sondern nach wie vor der Onlinehändler. Die Begründung: Es ist ausschließlich der Onlinehändler, der nach außen hin als Versender bzw. Urheber der versandten Ware auftritt, womit die Lizenzierungspflicht auch bei ihm verbleibt.
Die Zuständigkeit für die Versandverpackung ist im Falle des Fulfillment ab 1. Juli 2022 eineindeutig geregelt, indem ab dann ausschließlich der beauftragende Onlinehändler verpflichtet ist, diese zu lizenzieren und sich im Verpackungsregister zu registrieren.
Ab 1. Juli 2022 sind Fulfillment-Dienstleister zudem verpflichtet, zu überprüfen, ob die beauftragenden Händler*innen nachweislich ihre Pflichten aus dem VerpackG erfüllen. Können diese keinen Nachweis erbringen, dürfen Fulfillment-Dienstleister keine Leistungen wie Lagerung, Verpacken oder Versand für die betroffenen Händler erbringen. Die Kontrollpflicht gilt ebenso für Online-Marktplätze und deren Marktplatz-Betreiber. Analog greift ein Vertriebsverbot für die Ware von Händler*innen, die keinen Nachweis erbringen können.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stellt auf ihrer Seite ausführliche Themenpapiere, u. a. gesondert für den Onlinehandel, bereit. Es ist zu empfehlen, sich an den hier getroffenen Bestimmungen zu orientieren.
Szenario 3: Der Händler nutzt Dropshipping
Auch beim Dropshipping ist das Verständnis der Zentralen Stelle richtungsweisend: So versteht die ZSVR hierunter, dass der Onlinehändler die bei ihm durch den Endkunden bestellte Ware direkt vom Produzenten versenden lässt und damit als eine Art „Handelsagent“ des Produzenten fungiert.
Er befüllt entsprechend keine Verpackungen, hat keinerlei physischen Kontakt zur Ware und tritt zudem gegenüber dem Empfänger der Ware nicht erkennbar auf. Alle aus dem Verpackungsgesetz entstehenden Pflichten liegen damit allein beim Produzenten der Ware, der sowohl für die Versand- als auch für die Produktverpackung verantwortlich ist.
Wichtige Hinweise zum Dropshipping:
- Da Händler (=Dropshipper) die Ware als Letztvertreibende an Endverbrauchende versenden, besteht eine Nachweispflicht, dass alle betroffenen Verpackungsmaterialien bereitsam System beteiligt wurden. Dieser Nachweise sollte beim Lieferanten/Produzenten angefragt werden.
- Bei Vertrieb über einen Marktplatz benötigt der Marktplatz-Betreiber einen Nachweis über die Erfüllung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz des Händlers (= Dropshipper). Dementsprechend muss der Nachweis vom Dropshipping-Dienstleister weitergereicht werden.
- Wird Dropshipping beim Warenversand aus dem Ausland genutzt, trifft die Pflicht zur Verpackungslizenzierung den Importeur; dieser ist verpflichtet, sich bei LUCID zu registrieren und die eingeführten Verpackungen sowie weitere hinzugefügte Verpackungen zu lizenzieren (siehe dazu auch Szenario 4).
Stets aktuelle Informationen zu solchen fallspezifischen Entscheidungen stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister auf ihrer Website bereit.
Szenario 4: Der Händler importiert Ware nach Deutschland
Das Verpackungsgesetz bezieht sich stets auf Deutschland als Geltungsbereich und interessiert sich entsprechend auch für Verpackungen, die hierzulande durch den Import von Waren anfallen. Verpflichteter gemäß der Bestimmungen ist in diesem Fall stets derjenige, der beim Grenzüberschritt der Ware die Verantwortung für diese trägt.
In den meisten Fällen ist dies der Importeur, im Zweifelsfall sollte das aber verbindlich zwischen den Vertragspartnern geklärt sein. Wichtig: Der Importeur ist für alle mit eingeführten Verpackungen verantwortlich, nicht nur für die Versandverpackung.
Verschickt ein ausländischer Onlineshop ohne Umweg über einen Zwischenhändler seine Ware direkt an Endkunden in Deutschland, so ist dessen Betreiber verpflichtet, die mitversandten Verpackungen (in den meisten Fällen wahrscheinlich Produkt- und Versandverpackung) zu lizenzieren.
Aber: Für den Fall, dass ein Händler seine Ware exportiert, fallen seine Verpackungen nicht unter die Bestimmungen des Verpackungsgesetzes. Allerdings haben die meisten Exportländer eigene Bestimmungen zur Einführung von Verpackungsabfällen, über die man sich vor dem Versand informieren sollte.
Und jetzt? Das Verpackungsgesetz korrekt umsetzen in nur 3 Schritten!
Wenn Du gerade erst mit deinem neuen Onlineshop durchstartest, solltest Du dich unbedingt sofort darum kümmern, dass Du deinen Verpflichtungen als Onlinehändler gemäß dem VerpackG nachkommst. Dabei ist die Umsetzung nicht schwierig und in bereits 3 Schritten vollzogen.
So setzt Du die Anforderungen des Verpackungsgesetzes korrekt um:
- Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID.
- Lizenzierung der individuellen Verpackungsmengen bei einem dualen System wie Interseroh+ über den Onlineshop Lizenzero unter Angabe der von der Zentralen Stelle vergebenen Registrierungsnummer.
- Abschließend Angabe des dualen Systems und der dort gemeldeten Mengen wiederum bei der Zentralen Stelle via LUCID.
- Gegebenenfalls Anpassung der Website mit Angaben zu Ein- oder Mehrweg (bei einigen Getränkeverpackungen!)
Tipp: Die gegenüber der Zentralen Stelle und dem dualen System gemachten Angaben – insbesondere die Verpackungsmengen – sollten stets kongruent gehalten werden, da sie abgeglichen werden.
Was kommt danach? Mit Sendcloud den Versandprozess optimieren!
Mit der Lizenzierung deiner Versandverpackung wäre das wichtigste erledigt. Nachdem Du dich erfolgreich um die Lizenzierung deiner Versandverpackung gekümmert hast, empfehlen wir dir als Betreiber eines Onlineshops, dich um die weitere Optimierung deines Versandprozesses zu kümmern.
Im Sinne einer einfachen Versandabwicklung können dich Versandplattformen wie Sendcloud umfangreich unterstützen. Profitiere on Funktionen wie:
- Nahtlose Anbindung der beliebtesten Shopsysteme wie Shopify, Shopware & WooCommerce
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- Ansprechende Tracking Experience durch personalisierte Tracking Mails und Trackingseiten
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- Und vieles weitere: erfahre mehr bei unseren Versandexperten!
Last but not least: Wie kommst Du mit den Vorgaben des Verpackungsgesetzes klar? Auf welche Probleme bist Du mit deinem Onlineshop gestoßen? Lass es uns gerne in den Kommentaren wissen!
Über die Autorin:
Ida Schlößer ist im Onlinemarketing des Umweltdienstleisters Interseroh angestellt und hat den Onlineshop für Verpackungslizenzierung „Lizenzero“ mitentwickelt. Ziel bei der Shopkonzeption war es, den bürokratischen Aufwand im Kontext des Verpackungsgesetzes möglichst gering zu halten und hiermit vor allem kleinen und mittelständischen Händlern unter die Arme zu greifen. Du kannst deinen dank des Shops zeit- und kosteneffizient in wenigen Schritten und komplett online nachkommen.